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Begleiteter Umgang

Umgangsverfahren im Familienrecht

Zielgruppe:

Kinder, Elternteile

und ggf. andere Bezugspersonen,

bei denen eine Umgangsregelung

ohne Begleitung (noch) nicht möglich ist.

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Auftraggeber:

In der Regel das Jugendamt

oder Familiengericht.

Begleiteter Umgang ist eine ambulante sozialpädagogische Unterstützungsleistung und bedeutet, dass ein Kind den Kontakt zu einem Elternteil oder einer anderen wichtigen Bezugsperson in Anwesenheit einer neutralen dritten Person hat.

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Der begleitete Umgang ist im §§ 1684, 1685 BGB und § 18 Abs.3 SGB VIII geregelt. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen bzw. wichtiger Bezugspersonen. Eltern haben sowohl ein Recht als auch eine Pflicht zum Umgang. Die Anordnung erfolgt durch das Familiengericht.


Der Umgang kann unter Begleitung stattfinden:

  • wenn Konflikte oder Gefährdungen vorliegen

  • nach längerer Kontaktpause

  • zum Kon­takt- und Be­zie­hungs­auf­bau

Ziele des begleiteten Umgangs

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Hauptziel dieser Hilfeleistung ist es, Kindern in belasteten Familiensituationen einen geschützten Kontakt zu ermöglichen. Das Kind steht im Mittelpunkt eines verantwortlichen Miteinanders.

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  • Wahrung des Kindeswohls: Schutz des Kindes vor Überforderung, Loyalitätskonflikten und Gefährdungen.

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  • Förderung der Eltern-Kind-Beziehung: Ermöglichung von Kontakt, auch wenn Konflikte zwischen den Eltern bestehen.

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  • Entlastung der Eltern: Begleitung bei der Förderung der familiären Kommunikation (konfliktfreie Übergaben, klare Strukturen)

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  • Perspektive entwickeln: Hinführung zu einer eigenständigen Umgangsregelung ohne Begleitung.

Begleiteter Umgang ist eine Übergangslösung, keine Dauermaßnahme.

 

Ziel: Förderung von Vertrauen und Abbau von Konflikten zur selbstständigen Weiterführung der unbegleiteten Umgänge.

Rahmenbedingungen

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  • Ort: Neutrale, kindgerechte Räume in den Räumlichkeiten der Lebenshilfe Grimma (Spielzimmer etc.) bzw. auch Außenbereiche

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  • Dauer & Häufigkeit: z. B. 1–2 Stunden wöchentlich oder nach Vereinbarung.

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  • Personal: Der Begleitete Umgang wird von Fachkräften (Sozialpädagog*innen, Diplom-Pädagog*innen, Erziehungswissenschaftler*innen oder Psycholog*innen) mit erweiterten Kompetenzen in Beratung und Mediation durchgeführt

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  • Finanzierung: Erfolgt durch das Jugendamt.

Gerichtswiesen 29

04668 Grimma

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​Tel.: 01525 66 95 214


E-Mail: walther@lebenshilfe-grimma.de

Ansprechpartner:
René Walther

Erziehungswissenschaftler

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