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Sozialpädagogische Familenhilfen

sind intensive ambulante Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 31 SGB VIII), die Familien in schwierigen Lebensphasen, in Krisen und bei Erziehungsproblemen unterstützt. Die Hilfe findet im Alltag der Familie, Zuhause oder in Form von Terminbegleitungen statt.

Sie bieteten Hilfe zur Selbsthilfe, um die Familie zu stabilisieren und so zu stärken, dass sie ihren Alltag und die Kindererziehung langfristig wieder eigenständig bewältigen kann sowie um das Kindeswohl zu sichern, und eine Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden. 

Begleitete Elternschaft

Begleitete Elternschaft

Unterstützung für Eltern

Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang

Umgangsverfahren im Familienrecht

Erziehungsbeistand

Erziehungsbeistand

Sozialpädagogisches Angebot

Schwerpunkte:

  • Unterstützung bei Erziehungsaufgaben und Alltagsbewältigung
  • Begleitung bei Konflikten, Krisen oder Suchtproblematiken

  • Praktische Hilfe im Kontakt mit Ämtern und Institutionen (Schule, Jobcenter, Therapeuten etc.)

Voraussetzung:

Die Hilfe ist in der Regel freiwillig und erfordert die aktive Mitarbeit der Eltern. Sie wird beim zu-ständigen Jugendamt beantragt, das gemeinsam mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet.

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