
Begleitete
Elternschaft
Begleitete Elternschaft ist ein Unterstützungsangebot für (werdende) Eltern mit Lernschwierigkeiten bzw. sogenannter geistiger Behinderung und für ihre Kinder.
Die Hilfe ist ambulant, findet also im häuslichen Umfeld der Familie statt. Sie ermöglicht den Eltern ein hohes Maß an Selbstbestimmung und möchte die altersgemäße Entwicklung der Kinder sowie deren Schutz sicher zu stellen.
Sie bildet somit die Schnittstelle Eingliederungshilfe und Hilfen zur Erziehung. Es werden Angebote und Leistungen aus der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SGB VIII) und Assistenzleistungen (SGB IX) kombiniert. Für die Finanzierung ist das Jugendamt bzw. das Sozialamt zuständig.
Ziele
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Begleitete Elternschaft möchte Eltern durch individuelle Begleitung in ihrem Wunsch nach einem möglichst eigenständigen und selbst-bestimmtem Leben als Familie unterstützen.
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Die Begleitung orientiert sich dabei immer an den jeweiligen Bedürfnissen der Familien.
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Die Erziehungskompetenzen der Eltern sollen im Alltagsleben gestärkt und die Kindesent-wicklung gefördert werden. Das Kindeswohl steht dabei immer an oberster Stelle.
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Die Kinder erhalten ausreichende Förderung, damit sie sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können.
Unterstützung
Hilfe im Rahmen Begleiteter Elternschaft ist vielfältig und wird unterschiedlich umgesetzt.
Themen sind u.a.:
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Schwangerschaft / Vorbereitung Geburt
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Pflege und Versorgung des Kindes
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Erziehungsfragen
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Entwicklungsförderung
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Themen rund um den Familienalltag
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Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kita etc.) und anderer Unterstützungsangebote
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Terminbegleitung
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Hilfe bei Anträgen und Formularen
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Aufbau sozialer Kontakte & Netzwerke
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Individuelle Bedarfe der Eltern (Partner-schaft, berufliche Perspektiven etc.)
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Trennungsbegleitung
Ansprechpartner:
René Walther
Erziehungswissenschaftler

