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Schulbegleitung

Integration im Unterricht

Unser Bildungssystem ist auf dem Weg zu einer inklusiven Schule, einer Schule in der alle Kinder, auch Kinder mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung, sozial-emotionalen Störungen oder Lernschwierigkeiten im „Gemeinsamen Unterricht“ einen optimalen Platz zum Lernen finden können.

Schulbegleitung bildet in diesem Prozess eine Art Brücke, in dem sie Kinder mit Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten im Unterricht unterstützt, ergänzend zum Schul- bzw. Lehrerpersonal.

 

Schulbegleitung orientiert sich am Kind, an dessen individuellen Lern- und Entwicklungsvorraussetzungen und Bedürfnissen.

 

Schulbegleitung ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf eine individuelle Bildung und Erziehung, grundsätzlich in jeder Schulform.

 

Kinder und Jugendliche:

  • die den Schulalltag bzw. den Unterricht nicht selbständig bewältigen können

  • mit Körperbehinderung / Sinnesbeeinträchtigung

  • geistiger Behinderung

  • seelischer Beeinträchtigung (Asperger Syndrom, Autismus)

  • mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten (ADS/ADHS)

Die Hilfe ist auf die individuellen Bedürfnisse der Lernenden ausgerichtet und grundsätzlich in jeder Schulform möglich. Sie kann einen Teil oder den gesamten Schultag umfassen.

Für wen gibt es Schulbegleitung?

Schulbegleitung umfasst betreuende, pflegende und allgemeinpädagogische Hilfen, beginnend bei lebenspraktischen Verrichtungen, über die Hilfe bei der Orientierung im Schulalltag, bis hin zur Unterstützung bei der Vermittlung bzw. Umsetzung von Lerninhalten.

Ziel der Schulbegleitung ist es:

Teilhabe zu ermöglichen

und die Eigenständigkeit

der Lernenden zu fördern.

​Die Schulbegleitung (Integrationshilfe) ist gesetzlicher Bestandteil der Eingliederungshilfe. Die Kosten übernimmt der örtliche Sozialhilfeträger bzw. das Jugendamt.

Kita-Begleitung

Inklusionsbegleitung

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  • ist die gezielte Unterstützung eines einzelnen Kindes mit körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung bzw. individuellem Förderbedarf, wie Entwicklungsverzögerungen im Kitaalltag

  • sie fördert die Selbstständigkeit, bietet Sicherheit, hilft bei Hygiene und Pflege, Ernährung und sozialen Interaktionen und fördert somit die Teilhabe am Gruppenleben

  • Antragstellung beim und Finanzierung durch das Jugendamt

  • wir unterstützen gern bei der Beantragung 

Das Clearing-Verfahren ist ein strukturierter Prozess zur Bedarfsermittlung und Perspektivklärung in der Schulbegleitung. Er ist zeitlich befristet (meist 4-12 Wochen), um den spezifischen Unterstützungsbedarf eines Schülers zu ermitteln, d.h, zu schauen, welche Unterstützung ein Kind in der Schule wirklich braucht. Es dient als fachliche Entscheidungsgrundlage für das Jugendamt, um festzustellen, ob eine Schulbegleitung notwendig ist und um passende Hilfeformen zu entwickeln. Dabei werden Stärken und Risiken in Familie/Schule von Fachkräften der Lebenshilfe analysiert.

Informationen als Download:
 

Gerichtswiesen 29

04668 Grimma

Tel.: 03437 - 708 23 13


E-Mail: sb@lebenshilfe-grimma.de

Bereichsleitung
Katrin Weihs

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