top of page

Erziehungsbeistand

als sozialpädagogisches Angebot

Ein Erziehungsbeistand ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung (§ 30 SGB VIII), die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (meist 12-21 Jahre) bei der Bewältigung von Krisen, Entwicklungsproblemen und Konflikten im Alltag, der Schule oder der Familie unterstützt. Er fördert soziale Kompetenzen, Selbstständigkeit und die Ablösung vom Elternhaus. Die Maßnahme ist freiwillig, kostenlos und wird über das Jugendamt beantragt. 

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf individuelle Begleitung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Diese wird von sozialpädagogischen Fachkräften in Form von Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII erbracht. Im Mittelpunkt steht der junge Mensch in Wechselbeziehung mit seinem sozialen Umfeld. Unter Erhaltung des Lebensbezugs zum sozialen Umfeld soll die Verselbstständigung der/des Minderjährigen gefördert werden. 

www.landesjugendamt.sachsen.de

Fokus auf das Kind oder den Jugendlichen - persönliche Entwicklung fördern!

  • Ziele: Hilfe bei der Bewältigung von Krisen, Verselbstständigung, Förderung sozialer Kompetenzen, Aufarbeitung von Problemen und Verbesserung der Kommunikation innerhalb der Familie.

​

  • Zielgruppe: Kinder und Jugendliche (ca. 5 bis 18 Jahre), bzw. junge Volljährige bis 21 Jahre.

​

  • Anlässe: Schulverweigerung, Konflikte im Elternhaus, Drogenproblematik, Kriminalität, Ängste, soziales Fehlverhalten.

​

  • Funktionsweise: Die pädagogische Fachkraft arbeitet mit dem Kind/Jugendlichen und bezieht das soziale Umfeld ein. Die Hilfe erfolgt in der Regel ambulant, also ohne Trennung von der Familie..

  • Antragstellung erfolgt beim zuständigen Jugendamt.

​

  • in einem Hilfeplan werden gemeinsam mit dem Sozialen Dienst Ziele und Umfang festlegt

​

  • Die Kosten werden in der Regel vom Jugendamt übernommen.

Gerichtswiesen 29

04668 Grimma

​​​

​Tel.: 03437 708 23 15


E-Mail: wbw@lebenshilfe-grimma.de

Ansprechpartnerin:
Heike Goldmann

bottom of page